Notfälle und Störungen

Bei unaufschiebbaren Reparaturen oder Behebung von Störungen, die außerhalb unserer Geschäftszeiten anfallen, bitten wir Sie, sich an die nachstehend aufgeführten Firmen zu wenden.
Wir weisen noch darauf hin, dass Sie die Genossenschaft selbstverständlich so bald wie möglich darüber informieren müssen, falls Sie an eine dieser Firmen wegen eines Notfalles einen Auftrag erteilt haben.

In Nürnberg

Heizungsstörungen:

Jägerstr. 76 – 80, Jägerstr. 82-86:
Fa. Runkel Tel. 0911/ 931710 oder 0171/5270319 oder Planungsbüro Matta 0160/91539949

Jägerstr. 70:
Hofmann Haustechnik:  Tel. 0911/6370010

Jägerstr. 88-94, Werkvolkstr. 1-3, Riedenburger Str. 42-64:
Planungsbüro Matta 0160/91539949

Münsterberger Str. 4, 6, 8, 8a, 10, 12, 16, Trebnitzer Str. 4-12 und 45, 49, 47 (soweit bereits an Fernwärme angeschlossen):
Fa. Bischoff & Himsel, Tel. 0171/7711405 

Fa. N-ERGIE (nur zuständig, wenn in allen Häusern Münsterberger Str.4, 6, 8, 8a, 10, 12, 16, Trebnitzer Str. 4-12 und 45, 47, 49 die Heizung ausfällt)
Tel. 0180/271-3724.

Störungen an genossenschaftseigenen Gas-Durchlauferhitzern sowie Sanitär- und Elektro-Notdienst

Fa. Bischoff & Himsel
Tel.: 0171/7711405 

Fa. N-ERGIE bei Störungen

Strom:
Tel.: 0180/271-3538 oder 0911/264370

Erdgas/Wasser
Tel.: 0180/271-3600 oder 0911/263984

Rohrreinigung:
Fa. Rohr-o-matic
Tel.: 09122/5383 oder 0911/637517

TV-Empfang:
Fa. TKN Tel.: 09323/8765050

In Roth

Heizungsstörungen:

Fa. Kraus GmbH, Nürnberg
Tel. 0911/8888111 

Störungen Wasser/Strom:

Stadtwerke Roth:
Tel. 09171/97270

Rohrreinigung:
Fa. Rohr-o-matic
Tel. 09122/5383 oder 0911/637517 

TV-Empfang:
Fa. TKN
Tel. 09323/8765050

Unsere Formulare

Sie möchten einen Schaden melden?
Bitte schreiben Sie uns eine Mail: hausverwaltung@werkvolk.de

Häufig gestellte Fragen

Mietrückstand - was tun?

Zahlungserinnerung – Kündigungsandrohung ‑ Kündigung – Zahlungs- und Räumungsklage ‑ Räumungsurteil ‑ Zwangsräumung. Ein Szenario, das Betroffenheit auslöst, aber immer die Situation einer unheilvollen Entwicklung widerspiegelt. Dabei ließe sich für manches Mitglied, das mit der Miete in Rückstand geraten ist, die Spirale von der ersten Zahlungserinnerung bis zur möglichen Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher vermeiden.

Jeder kann einmal unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das erste Alarmsignal einer rückständigen Miete ist das durch die EDV gesteuerte automatische Mahnverfahren. Oftmals wird die Haltung eingenommen: „Viele Dinge erledigen sich durch Nichtstun von selbst.“

Dies trifft aber bei Mietforderungen sicherlich nicht zu. Es wäre falsch, den Ernst der Lage außer Acht zu lassen und Zahlungserinnerungen einfach zu ignorieren. Das Beste wäre natürlich, den Rückstand unverzüglich auszugleichen.

Wenn das Geld momentan nicht vorhanden ist, sollte sich das in Zahlungsrückstand geratene Mitglied unbedingt umgehend an unsere Geschäftstelle, Werkvolkstr. 5 – 7, 90451 Nürnberg, Telefon (0911) 63231-0, wenden, um nach einer Lösung zu suchen.

Häufig schon haben diese auf Vertrauen basierenden Unterredungen mit unseren Mitarbeitern zu einem Ausweg aus der Mietschuldenmisere geführt.

Wichtig ist ‑ und das können wir nicht deutlich genug hervorheben ‑, dass das säumige Mitglied rechtzeitig mit uns kooperiert, bevor sich höhere Mietrückstände anhäufen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur Schuldenregulierung.

Dieses ist oftmals schon durch eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mitglied und uns möglich; oder es werden Tipps gegeben und Möglichkeiten genannt, wie die angespannte Lage mit Hilfe von Beratungseinrichtungen gelöst werden kann. Vielleicht stellt sich dabei heraus, dass Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wenn der angebotene Beistand nicht angenommen wird, setzt durch die Monat für Monat anwachsenden Mietrückstände eine Entwicklung ein, die dann kaum noch abzuwenden ist: die Einreichung einer Zahlungs- und Räumungsklage und der Verlust der Wohnung durch Zwangsräumung. Hat jemand erst einmal seine Wohnung verloren, droht oftmals der weitere soziale Abstieg.

Fazit: Jeder Mensch kann in seinem Leben in Situationen geraten, in denen er Zuwendung und Hilfe durch andere benötigt. Wenn es um rückständige Miete geht, muss gleich gehandelt werden. Das in finanzielle Schwierigkeiten geratene Mitglied sollte sich dann ohne Zögern sogleich vertrauensvoll an uns wenden.

So können Sie Betriebskosten sparen

Gut und günstig wohnen durch moderate Grundmieten und niedrige Betriebskosten, das ist eines der Ziele unserer Genossenschaft. Aber dazu ist Ihre Hilfe nötig. Die „zweite Miete“ (Betriebskosten) sinkt nicht von selbst. Was kann man aber tun, damit die Betriebskosten nicht ins Unermessliche wachsen? – Hier sind die Mieter gefragt.

Natürlich gibt es Kosten, die nicht beeinflussbar sind; so zum Beispiel die Straßenreinigung. Auf andere Kosten, wie z.B. Wasser oder Müllkosten, können Sie als Mieter direkt Einfluss nehmen.

Beachten Sie folgendes:

Ein Wannenbad benötigt ca. 140 Liter Wasser, ein Duschbad nur 30 – 50 Liter. Für die tägliche Toilettenspülung werden rund 50 Liter pro Person verbraucht. Das Geschirrspülen von Hand benötigt 10 – 15 Liter, und für einmal Händewaschen braucht man 2,5 – 5 Liter Wasser.

Wer während des Zähneputzens den Wasserhahn laufen lässt, kann in 4 Minuten bis zu 25 Liter Wasser verbrauchen – zum Füllen eines Bechers braucht man nur 0,2 Liter.

Die Kosten der Müllbeseitigung richten sich ausschließlich nach dem so genannten Restmüll.

So können Sie erhebliche Kosten sparen:

1. In die Papiertonne keine ganzen Kartons werfen. Dadurch ist sie schnell übervoll, so dass auch Papier in die Restmülltonnen geworfen wird. Wenn Sie diese Kartons zerkleinern, passt ein Vielfaches in die Papiertonne.

2. Eine Biomüllsortierung findet bei vielen so gut wie gar nicht statt. Am Tag der Abholung sind sehr viele Biotonnen fast leer. Der ganze Biomüll wird in die Restmülltonnen geworfen.

Schimmelpilz vermeiden

Ein immer wiederkehrendes Thema

 

„Meine Zimmerdecke ist feucht und zeigt bereits Flecke. Da muss die WERKVOLK sofort etwas dagegen tun!“ – Derartige oder ähnlich formulierte Anrufe kennen unsere Mitarbeiter. Meistens liefern die Anrufer dann die Ursache gleich mit: „Die Nässe dringt durch das Mauerwerk/Dach in meine Wohnung“.

Hier wird vorschnell geurteilt!

Seitdem von der Genossenschaft fasst überall neue doppelverglaste Kunststofffenster mit Gummidichtungen eingesetzt wurden, nehmen diese Meldungen zu. Der zwangsläufige Luftaustausch durch die alten undichten Holzfenster ist nicht mehr vorhanden. Wenn dann mit Beginn der kalten und feuchten Jahreszeit die Fenster geschlossen bleiben und kaum noch ein Luftaustausch in den Räumen stattfindet, erreichen uns diese Anrufe.
Unsere Mitarbeiter sind schnell zur Stelle, um die Ursache festzustellen. Meistens wird auch noch ein Architekt eingeschaltet.

Aufschlussreich sind auch Aufzeichnungen durch Hygrometer, die wir einige Tage mit Einwilligung des Mitgliedes in den vom Schimmelpilzbefall betroffenen Räumen aufstellen. Anhand von Diagrammen lässt sich das Heizungs- und Lüftungsverhalten für diesen Zeitraum deutlich ablesen. Diese Aufzeichnungen werden im Falle eines Rechtsstreits auch von den Gerichten anerkannt.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass in den seltensten Fällen Baumängel vorlagen. Knapp 90 % aller Messungen wiesen Kondensfeuchtigkeiten aus, also Nässe, die sich durch unzureichendes Heizen und Lüften absetzt – zumeist an der Decke und im oberen Wandbereich. Dieses ist dann der Nährboden für den grau-schwarzen Schimmelpilz, auch Stockflecke genannt. Dieser Befall tritt überwiegend in Schlafräumen auf, weil dort entweder gar nicht oder zu wenig geheizt wird, sowie in Küchen und Bädern, wo viel Wasserdampf entsteht.

Was müssen die Mitglieder zur Vermeidung dieser Schimmelpilzbildung beachten? 

  • Lüften Sie Ihre Wohnung möglichst täglich drei- bis viermal für die Dauer von zwei bis fünf Minuten. Besonders morgens nach dem Aufstehen. Am besten durch Querlüftung. Dadurch wird eine Konzentration von Wasserdampf unterbunden. Ständig gekippte Fenster haben nicht diesen Effekt – im Gegenteil – Feuchtigkeit dringt von außen ein und kühlt die Wände aus. Kondensfeuchtigkeit bildet sich. Außerdem entstehen unnötig hohe Heizkosten.
  • In den Wohnräumen muss eine gleichmäßige Raumtemperatur zwischen 18° und 22° herrschen. Im Schlafzimmer sollte die Temperatur nicht unter 16° Dadurch ist gewährleistet, dass die erwärmte Raumluft genügend Feuchtigkeit aufnehmen kann.
  • Halten Sie die Heizkörper frei, damit die Wärmeabgabe nicht behindert wird.
  • Stellen Sie möglichst keine Möbelstücke an die Außenwand. Wenn hierauf nicht verzichtet werden kann, muss ein Abstand von mindestens 5 cm vorhanden sein, damit eine ausreichende Hinterlüftung gewährleistet ist.
  • Prüfen Sie selbst nach, wie hoch die relative Feuchtigkeit im Wohn- und Schlafraum Ihrer Wohnung ist. Bei mehr als 60 % relativer Luftfeuchtigkeit kann bereits Schimmelpilz Elektronische und mechanische Messgeräte (Hygrometer) sind im Handel günstig zu haben.

Ihr Müllplatz vor dem Haus in Nürnberg

Gelber Sack (wird nur alle 14 Tage abgeholt)

Aus hygienischen Gründen (Katzen, Elstern usw. reißen die Säcke auf) sollten Sie den Gelben Sack frühestens am Abend vor der Abholung an die Sammelstelle legen.

Ach so, Sie sind ja erst eingezogen. Fragen Sie einfach Ihre Nachbarin, wann der nächste Abholtermin ist, die hilft Ihnen sicherlich gerne.

Der Gelbe Sack wird in Rollen einmal im Jahr an jeden Haushalt kostenlos verteilt. Wer keine Säcke erhalten hat – oder wenn die Säcke nicht ausreichen -, kann sich in allen Recyclinghöfen/Wertstoffhöfen welche besorgen.

Und was kommt in den Gelben Sack?

  • Verkaufsverpackungen aus Metallen, Kunststoffen, Verbundstoffen.

Werfen Sie einen Blick auf den Gelben Sack. Dort sind die Verpackungsarten im Einzelnen aufgedruckt.

 Biomülltonne

Die Biotüten (Papiertüten) bekommen Sie in Ihrem Supermarkt kostenlos. Keine Plastiktüten verwenden.

 

Und was kommt in die Biotonne?

  • Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, pflanzliche
  • Verschmutzte Papiere wie Papiertüten, Einwickelpapiere, Küchentücher.
  • Pflanzenabfälle aus Wohnung und Garten, wie Balkonpflanzen inkl. Erde, verwelkte Blumen, Laub.

Aus hygienischen Gründen ist es sinnvoll, feuchte Küchenabfälle zunächst in Zeitungspapier einzuwickeln und dann erst in die Biotüte zu geben. 

Altpapiertonne 

Und was kommt in die blaue Altpapiertonne?

  • Saubere Papiere, Kartons, Zeitschriften und Zeitungen, Werbebroschüren, Lebensmittelschachteln, also alles was aus Papier und sauber ist.

Die Kartons bitte zerkleinern. Ihr Nachbar will die Tonne ja auch nutzen

Restmülltonne 

Bitte denken Sie bei Ihrer Müllentsorgung immer daran, dass für den Restmüll Kosten anfallen.
Alles, was nicht als Restmüll entsorgt werden muss, spart Ihnen und Ihren Nachbarn Betriebskosten. Je kleiner Ihre Restmülltonne, desto geringer Ihre Kosten.

Unser Tipp zur Entsorgung von flüssigen Fettresten aus der Küche:

Füllen Sie diese Reste in ein Glas mit Deckel (z. B. altes Gurken- oder Marmeladenglas), verschließen Sie es mit dem Deckel. Wenn das Glas voll ist, geben Sie es in die Restmülltonne.

In Bezug auf weitere Müllsortierung wie Glas, Altkleider, Sperrmüll usw., verweisen wir auf die Broschüre der Stadt Nürnberg   „Gemeinsam gegen Müll“. 

Noch ein Wort zur Sauberkeit in Ihrer Wohnanlage

Sauberkeit innerhalb der Wohnanlage möchten sicherlich auch Sie haben. Bitte achten Sie deshalb darauf, vor allem im Bereich der Mülltonnenstände. 

Ihr Müllplatz vor dem Haus in Roth 

Gelber Sack (wird nur alle 4 Wochen abgeholt)

Aus hygienischen Gründen (Katzen, Elstern usw. reißen die Säcke auf) sollten Sie den Gelben Sack frühestens am Abend vor der Abholung an die Sammelstelle legen.

Ach so, Sie sind ja erst eingezogen. Fragen Sie einfach Ihre Nachbarin, wann der nächste Abholtermin ist, die hilft Ihnen sicherlich gerne.

Die Säcke können unter der Telefonnummer 09171/847-50 bestellt werden. In jeder Rolle Gelber Säcke befindet sich mit dem vorletzten Beutel eine rote Bestellkarte, die ausgefüllt an den bereitgestellten Gelben Sack befestigt werden sollte. Bei der Abholung des Sackes teilt der Fahrer dem Haushalt dann eine neue Rolle zu.

Und was kommt in den Gelben Sack?

  • Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ aus Kunststoff sowie Aluminium u. Aluminiumverbunde, geschäumte Kunststoffverpackungen.

Werfen Sie einen Blick auf den Gelben Sack. Dort sind die Verpackungsarten im Einzelnen aufgedruckt. 

Biomülltonne.

 Und was kommt in die Biotonne?

  • Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel.
  • Verschmutzte Papiere wie Papiertüten, Einwickelpapiere, Küchentücher.
  • Pflanzenabfälle aus Wohnung und Garten, wie Balkonpflanzen inkl. Erde, verwelkte Blumen, Laub.

Aus hygienischen Gründen ist es sinnvoll, feuchte Küchenabfälle zunächst in Zeitungspapier einzuwickeln und dann erst in die Biotonne zu geben. 

Altpapiertonne

Und was kommt in die braune Altpapiertonne?

  • Saubere Papiere, Kartons, Zeitschriften und Zeitungen, Werbebroschüren, Lebensmittelschachteln, also alles was aus Papier und sauber ist.

Die Kartons bitte zerkleinern. Ihr Nachbar will die Tonne ja auch nutzen

Restmülltonne

Bitte denken Sie bei Ihrer Müllentsorgung immer daran, dass für den Restmüll Kosten anfallen.

Alles, was nicht als Restmüll entsorgt werden muss, spart Ihnen und Ihren Nachbarn Betriebskosten. Je kleiner Ihre Restmülltonne, desto geringer Ihre Kosten. Unser Tipp zur Entsorgung von flüssigen Fettresten aus der Küche:

Füllen Sie diese Reste in ein Glas mit Deckel (z. B. altes Gurken- oder Marmeladenglas), verschließen Sie es mit dem Deckel. Wenn das Glas voll ist, geben Sie es in die Restmülltonne.

In Bezug auf weitere Müllsortierung wie Glas, Altkleider, Sperrmüll usw., verweisen wir auf die Broschüre des Landkreises         „Abfallentsorgung im Landkreis Roth“.

Noch ein Wort zur Sauberkeit in Ihrer Wohnanlage

Sauberkeit innerhalb der Wohnanlage möchten sicherlich auch Sie haben. Bitte achten Sie deshalb darauf, vor allem im Bereich der Mülltonnenstände. 

Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft werden

Wie werde ich Mitglied in der Genossenschaft?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.

Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen. Dieses beträgt 30 €. Der Geschäftsanteil beträgt 250 €.

Die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile ist wie folgt geregelt:
Bei Anmietung einer Ein- oder Zweizimmerwohnung sind insgesamt drei Geschäftsanteile, bei Anmietung einer Dreizimmerwohnung insgesamt vier Geschäftsanteile, bei Anmietung einer Vierzimmerwohnung insgesamt fünf Geschäftsanteile zu zeichnen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.

Erwerb der Mitgliedschaft

Über unsere Geschäftsstelle Werkvolkstr. 5 – 7, 90451 Nürnberg, Tel. 0911/63231-0, können Sie einen Besichtigungstermin erhalten. Dann können Sie in aller Ruhe Ihre Wunschwohnung anschauen. Möchten Sie die Wohnung anmieten, ist ein Vorstellungstermin mit uns zu vereinbaren, damit Sie Mitglied in der Wohnungs- und Siedlungs- Baugenossenschaft „Werkvolk Nürnberg-Eibach“ eG werden und je nach Größe der Wohnung Genossenschaftsanteile erwerben können. Ein Genossenschaftanteil beträgt 250 €. Bei Anmietung einer Ein- oder Zweizimmerwohnung sind insgesamt drei Geschäftsanteile, bei einer Dreizimmerwohnung insgesamt vier Geschäftsanteile, bei einer Vierzimmerwohnung insgesamt fünf Geschäftsanteile zu zeichnen. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld von 30 € erforderlich. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen schließen wir mit Ihnen einen sicheren Dauernutzungsvertrag ab.
Sie erhalten damit eine preiswerte Wohnung mit Dauermietrecht.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

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