Wohnungs- und Siedlungs-

                                                                   Baugenossenschaft „Werkvolk

                                                                           Nürnberg-Eibach“ eG

 

 

          www.werkvolk.de

 

                                             Mitglieder- und Mieterservice

 

Mietrückstand – was tun?

 

Zahlungserinnerung – Kündigungsandrohung ‑ Kündigung – Zahlungs- und Räumungsklage ‑ Räumungsurteil ‑ Zwangsräumung. Ein Szenario, das Betroffenheit auslöst, aber immer die Situation einer unheilvollen Entwicklung widerspiegelt. Dabei ließe sich für manches Mitglied, das mit der Miete in Rückstand geraten ist, die Spirale von der ersten Zahlungserinnerung bis zur möglichen Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher vermeiden.

 

Jeder kann einmal unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das erste Alarmsignal einer rückständigen Miete ist das durch die EDV gesteuerte automatische Mahnverfahren.

Oftmals wird die Haltung eingenommen: „Viele Dinge erledigen sich durch Nichtstun von selbst.“

 

Dies trifft aber bei Mietforderungen sicherlich nicht zu. Es wäre falsch, den Ernst der Lage außer Acht zu lassen und Zahlungserinnerungen einfach zu ignorieren. Das Beste wäre natürlich, den Rückstand unverzüglich auszugleichen.

Wenn das Geld momentan nicht vorhanden ist, sollte sich das in Zahlungsrückstand geratene Mitglied unbedingt umgehend an unsere Geschäftstelle, Werkvolkstr. 5 - 7, 90451 Nürnberg, Telefon (0911) 63231-0, wenden, um nach einer Lösung zu suchen.

Häufig schon haben diese auf Vertrauen basierenden Unterredungen mit unseren Mitarbeitern zu einem Ausweg aus der Mietschuldenmisere geführt.

 

Wichtig ist ‑ und das können wir nicht deutlich genug hervorheben ‑, dass das säumige Mitglied rechtzeitig mit uns kooperiert, bevor sich höhere Mietrückstände anhäufen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur Schuldenregulierung.

Dieses ist oftmals schon durch eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mitglied und uns möglich; oder es werden Tipps gegeben und Möglichkeiten genannt, wie die angespannte Lage mit Hilfe von Beratungseinrichtungen gelöst werden kann. Vielleicht stellt sich dabei heraus, dass Anspruch auf Wohngeld besteht.

 

Wenn der angebotene Beistand nicht angenommen wird, setzt durch die Monat für Monat anwachsenden Mietrückstände eine Entwicklung ein, die dann kaum noch abzuwenden ist: die Einreichung einer Zahlungs- und Räumungsklage und der Verlust der Wohnung durch Zwangsräumung. Hat jemand erst einmal seine Wohnung verloren, droht oftmals der weitere soziale Abstieg.

 

Fazit: Jeder Mensch kann in seinem Leben in Situationen geraten, in denen er Zuwendung und Hilfe durch andere benötigt. Wenn es um rückständige Miete geht, muss gleich gehandelt werden. Das in finanzielle Schwierigkeiten geratene Mitglied sollte sich dann ohne Zögern sogleich vertrauensvoll an uns wenden.

 

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